AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Insoweit wird vereinbart, dass die Auftragsbestätigung die Rechtswirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens hat. Daraus folgt insbesondere, dass, soweit die Auftragsbetätigung von der Bestellung abweichen sollte, der Besteller dies unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu rügen hat.

§ 3 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk Bischofsheim, ausschließlich Verpackung und Transportversicherung sowie zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung und für eine vom Kunden gewünschte Transportversicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wird, gelten die Preise aus unserer jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.
Einen etwaigen Einfuhrzoll sowie die Kosten der Verzollung hat der Besteller zu tragen und, soweit von uns übernommen, zusätzlich zu ersetzen.
Eventuell für die Ausfuhr der von uns zu liefernden Waren ins Ausland notwendige behördliche Zustimmungen, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Besteller im eigenen Namen und in eigener Rechnung einzuholen. Die Versagung der Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe des bei Geschäften unter Unternehmern gesetzlich geltenden Zinssatzes berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die vereinbarungsgemäß 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 4 Lieferzeit

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart sind die von uns genannten Lieferfristen unverbindlich und setzen rechtzeitige Selbstbelieferung von Vorlieferanten voraus.
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks oder Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Ferner haften wir nicht für den durch die Spedition oder das Versandunternehmen bedingten Verzug oder eine Lieferung vor einem gewünschten Termin, soweit wir die zu liefernden Waren so rechtzeitig versandt haben, dass unter üblichen Bedingungen mit der rechtzeitigen oder gewünschten Anlieferung zu rechnen war.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, soweit es sich um den Verkauf hochwertiger Güter handelt. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 6 Nachbau unserer Produkte, Vertraulichkeit, Schutzrechtsverletzung

Unsere Produkte unterliegen vielfach dem Patent-, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster- und/oder Marken- und Kennzeichenschutz. Unabhängig von der Schutzfähigkeit des Produkts verpflichtet sich der Besteller keinen Nachbau unserer Produkte (Reengineering) zu versuchen oder vorzunehmen.
Dasselbe gilt sinngemäß, wenn der Besteller durch uns oder Dritte, gewollt oder zufällig, Rezepturen von Produkten oder von Ausgangsstoffen oder deren Konsistenz in Erfahrung bringt. Soweit solche Informationen durch uns erteilt wurden, unterliegen sie der Vertraulichkeit und der Besteller verpflichtet sich, solche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm mitgeteilt worden sind.
Die in § 6 genannten Bestimmungen gelten nicht, wenn solche Informationen bereits allgemein bekannt oder veröffentlicht sind.

Im Falle einer behaupteten Schutzrechtsverletzung durch uns oder eines unserer Produkte, welche gegenüber dem Besteller gerügt wird, sind wir sofort zu informieren und rechtliche Gegenmaßnahmen mit uns abzustimmen.

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge, Verjährung und Haftungsausschluss

Der Besteller trägt das Risiko der Verwendbarkeit der gelieferten Chemikalien für die von ihm beabsichtigten Einsatzzwecke, sofern er die Waren anders oder anderweitig, als von uns im Sicherheitsdatenblatt, der Produktbeschreibung, der Anwendungsanleitung oder bei der Produktberatung angegeben, behandelt oder verwendet. Dazu gehört auch der rechtzeitige oder alsbaldige Verbrauch oder Gebrauch von Produkten mit Verfallsdaten, deren chemische Zusammensetzung sich durch Zerfalls-, Zersetzungs- oder Oxidationsprozesse, durch instabile chemische Verbindungen oder durch ähnliche natürliche Vorgänge mit Zeitablauf ändert.
Teilt der Besteller eine Verwendung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) mit, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichts erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung für uns auslöst, trägt der Besteller alle hierfür nachweisbaren Aufwendungen. Die Haftung für Unmöglichkeit oder Lieferverzögerungen, die durch eine solche Verpflichtung unsererseits nach der REACH-Verordnung entstehen, wird ausgeschlossen. Dasselbe gilt sinngemäß bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn und soweit die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf vom Besteller veranlassten Umständen beruhen, insbesondere darauf, dass er eigene öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung zu erfüllen hat.

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen und unsere Versand- und Sicherheitsanweisungen zu beachten.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneter Verwendung oder Anwendung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, Nichtbeachtung von Hinweisen in den Sicherheits- oder Produktdatenblättern oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die Haftung für Schadenersatzansprüche wegen nicht unmittelbar am Liefergegenstand eingetretener Schäden, insbesondere Vermögensschäden und Sachschäden an anderen Gegenständen wird hiermit ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung von vertragstypisch wesentlichen Vertragspflichten oder Leistungsverzug beruht. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist eine Haftung unsererseits aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung des Lebens oder Gesundheit von Personen. Dies gilt entsprechend hinsichtlich einer etwaigen Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Besitzübergang an der Ware an den Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 8 Datenschutzerklärung

Wir speichern die durch jeden Auftrag entstandenen Daten wie Name, Anschrift, Emailadresse, Bestell- und Lieferdaten, ggf. ihre Bankverbindung und den geführten Schrift- und Emailverkehr im Rahmen der gesetzlichen insbesondere steuerlichen Aufbewahrungspflichten und – dauer in eigenen Datenbanken. Solche Datenbanken können sich auch bei externen Datendienstleistern befinden. In diesem Falle verpflichten wir uns, ihre Daten gegen Verlust, Einsichtnahme Unbefugter oder Weitergabe an Dritte im Rahmen der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfaltspflichten zu sichern. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte (mit Ausnahme der mit uns vertraglich verbundenen Vertriebspartner) findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn gesetzliche Bestimmungen sehen die Übermittlung zwingend vor. Die Löschung solcher Daten erfolgt nach regelmäßigen Überprüfungen, soweit die Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich oder zweckmäßig ist. Wir behalten uns vor, die Zweckmäßigkeit einer weiteren Speicherung nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen im Hinblick auf die Fortsetzung einer laufenden Geschäftsbeziehung oder deren Wiederaufnahme anzunehmen. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter zur Verfügung, der Ihnen auch auf Nachfrage die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte über die Verwendung und Speicherung ihrer Daten erteilt.

§ 9 Sonstiges

Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt; es sei denn der Besteller ist ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

Version 4/2018

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